
Mitglied werden
Wir freuen uns über jede Mitgliedschaft und die damit verbundene Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Bonn - Löscheinheit Dransdorf.
Antrag auf Mitgliedschaft
(1) Die Eintrittserklärung ist vollständig und lesbar ausgefüllt dem Vorstand zur Entscheidung einzureichen.
(2) Erst nach Vorstandsbeschluss ist der Kandidat Mitglied des Vereins.
(3) Dem Kandidaten ist mit Eintritt die Satzung sowie die Geschäftsordnung auszuhändigen.
(4) Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen.
(5) Ein Formular zur Erteilung der Einzugsermächtigung sollte dem Kandidaten mit dem Antrag auf Mitgliedschaft ausgehändigt und wenn möglich ausgefüllt zusammen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft eingereicht werden.
Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(2) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann beim Vorstand schriftlich Beschwerde erhoben werden. Über diese Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis zu dieser Entscheidung ist der Antragsteller kein Mitglied des Vereins.
(3) Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen gewählt werden, die sich besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist spätestens zum 30. November schriftlich beim Vorstand einzureichen.
(2) Die Mitgliedschaft endet ferner durch Ausschluss aus dem Verein. Der Ausschluss ist auszusprechen, wenn ein Mitglied gravierend gegen die Interessen des Vereins verstößt, die bürgerlichen Ehrenrechte verliert oder das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit schädigt.
(3) Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde an den Vorstand zulässig. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.
(4) Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen mit dem Tod; bei juristischen Personen mit der Erlöschung deren Existenz.
(5) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche des Mitglieds gegenüber dem Verein.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder haben Mitwirkungsrecht im Rahmen dieser Satzung. Sie haben Anspruch auf Rat und Unterstützung durch den Verein im Rahmen seiner Möglichkeiten.
(2) Mitgliedern steht die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins im Rahmen dieser Satzung offen.
(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen
(4) Die Mitglieder sind verpflichtet, beim Schriftverkehr mit Behörden, Einrichtungen und Institutionen den Weg über den Vorstand einzuhalten, soweit diese Belange den Verein betreffen.
Headbild: FotoHiero / pixelio.de