Die aufgaben des fördervereins

(1) Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln für die "Freiwillige Feuerwehr Bonn – Löscheinheit Dransdorf", als öffentliche Einrichtung der Trägergemeinde Bonn, zur Verwirklichung ihres steuerbegünstigten Zweckes, die Förderung des Feuerschutzes.

Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

- die ideelle und materielle Unterstützung des Feuerwehrwesens in allen drei Abteilungen (Jugendfeuerwehr, Einsatzabteilung, Ehrenabteilung) der Freiwilligen Feuerwehr Bonn - Löscheinheit Dransdorf;

- die Förderung des gegenseitigen Zusammenwirkens mit den kommunalen/ überörtlichen Feuerwehren und Organisationen des Bevölkerungsschutzes;

- die Verbreitung des Gedankens der uneigennützigen, gemeinnützigen Hilfeleistung bei Feuer, Unfall, Hochwasser und sonstigen Katastrophen in der Bevölkerung;

- Öffentlichkeitsarbeit für das Feuerwehrwesen.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4) Der Verein ist politisch und religiös neutral.


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